Allgemeine Geschäftsbedingungen
von SpatialGo GmbH, FN 573879s Leopold-Ungar-Platz 2/2/1, 1190 Wien
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen liegen sämtlichen Vertragsverhältnissen mit der SpatialGo GmbH, FN 573879s, Leopold-Ungar-Platz 2/2/1, 1190 Wien („SpatialGo“) im Zusammenhang mit der Softwarelösung SpatialGo zugrunde.
1.2. Kunden von SpatialGo sind ausschließlich Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht als vereinbart, wenn diesen im Einzelfall nicht widersprochen wurde.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen können von SpatialGo GmbH jederzeit einseitig abgeändert werden. Im Fall von wesentlichen, für den Kunden nachteiligen Änderungen wird der Kunde entsprechend informiert. Sollte eine solche Änderung mit nicht unwesentlichen rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein, steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht, das binnen 4 Wochen nach Mitteilung der entsprechenden Änderung auszuüben ist. Mangels ausdrücklichen Widerspruchs gilt die Änderung als angenommen und wird Bestandteil des Vertrags. Im Fall eines Widerspruchs bleibt der Vertrag unverändert aufrecht. SpatialGo steht jedoch in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches binnen 4 Wochen nach Erhalt des Widerspruchs auszuüben ist.
2. Leistungsgegenstand
2.1. Die SpatialGo GmbH räumt dem Kunden ein entgeltliches Nutzungsrecht an einem virtuellen Raum samt der Softwarelösung SpatialGo (gemeinsam „SOFTWARE“) ein. Die Softwarelösung SpatialGo ermöglicht eine Umwandlung von Rohdaten aus dem Metaverse in Smart Daten für CRM, Business Intelligence und Marketing Automation Systeme und eine lückenlose Abbildung der Customer Journey von virtuellen Besuchern im virtuellen Raum. Die Softwarelösung SpatialGo ermöglicht ferner einen leichten Einstieg ins Metaverse Marketing durch intuitives User Interface, simplifizierte Steuerung und vollständige Kontrolle der Daten. Durch die Anonymisierung hat der Kunde die ausschließliche Verfügungsmacht über die Daten.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils angebotenen Leistungspaket.
2.3. Der konkrete Funktionsumfang der SOFTWARE sowie die Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung, die auf Kundenseite erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Dokumentation, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Die Überlassung der SOFTWARE zur lokalen Installation beim Kunden ist nicht möglich. Als Bestandteil der SOFTWARE wird Speicherplatz auf zentralen Servern durch SpatialGo bzw. Drittanbieter zur Verfügung gestellt, auf den die für den Kunden mit der SOFTWARE erzeugten und verarbeiteten Daten und Informationen für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden.
2.4. Der virtuelle Raum wird von der SpatialGo GmbH von einem Drittanbieter bezogen. Sollte der Kunde das Nutzungsrecht am virtuellen Raum direkt von einem Drittanbieter erwerben, wird von SpatialGo nur das Nutzungsrecht an der Softwarelösung SpatialGo eingeräumt.
3. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
3.1. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Bestellung des Kunden durch SpatialGo rechtswirksam zustande.
3.2. Die Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Die konkreten Preise für die Leistungspakete von SpatialGo sind auf der Website www.spatialgo.com zu entnehmen.
3.3. Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht etwas Anderes geregelt ist, sind die Rechnungen binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.
3.4. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn die Rechnung bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht beglichen wird. Die Verzugszinsen betragen 9,2 % über den Basiszinssatz p.a. ab Fälligkeit.
4. Nutzungsbedingungen
4.1. Die SOFTWARE steht dem Kunden 24/7 zur Verfügung. Für die Nutzung der SOFTWARE ist eine aktive Internetverbindung erforderlich. Der Kunde hat für die Internetanbindung, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Leistungsübergabepunkt sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet Sorge zu tragen.
4.2. Der Zugang des Kunden zur SOFTWARE erfolgt gesichert über das Internet. SpatialGo stellt dem Kunden nach Vertragsschluss Zugangsdaten für den Zugang zu seinem Konto („Kundenkonto“) zur Nutzung der SOFTWARE zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten inkl. Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Der Kunde wird das für den erstmaligen Log-in zur Verfügung gestellte Passwort ändern. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden. Der Kunde hat SpatialGo bei Verlust der Zugangsdaten inkl. des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen ist SpatialGo berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Kundenkonto zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.
4.3. Die Verwendung der SOFTWARE ist ausschließlich für legale Zwecke zulässig. SpatialGo behält sich ausdrücklich das Recht vor, die für unzulässige Zwecke verwendeten Accounts unverzüglich zu sperren. Sollte SpatialGo infolge von unzulässigen Kundeninhalten Schäden, welcher Art auch immer, entstehen, hat der Kunde SpatialGo zur Gänze schad- und klaglos zu halten.
4.4. Der Kunde trägt die Daten eigenständig in die SOFTWARE ein und ist für den Dateninhalt sowie Datenvollständigkeit und -richtigkeit ausschließlich verantwortlich. Der Kunde hat SpatialGo für alle Schäden und Nachteile, die SpatialGo im Zusammenhang mit den Kundeninhalten entstehen, zur Gänze schad- und klaglos zu halten.
5. Service-Level Regelung
5.1. Für die SOFTWARE gelten die folgenden Servicelevel:
• Betriebszeit: 24/7;
• Wartungszeiten: Wartungsarbeiten, die vorab geplant durchgeführt werden und die eine Unterbrechung der Verfügbarkeit der SOFTWARE erfordern, werden, soweit dies technisch möglich ist, an Werktagen zwischen 20:00 und 08:30 Uhr durchgeführt;
• Verfügbarkeit während der Betriebszeiten: 99% im Durchschnitt eines Kalendermonats, wobei geplante Wartungsarbeiten und Ausfallzeiten, die außerhalb der Kontrolle von SpatialGo liegen, von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind.
5.2. Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, die keine geplanten Wartungsarbeiten darstellen, mit der Folge, dass die SOFTWARE in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, wird der Kunde nach Möglichkeit darüber informiert.
5.3. SpatialGo sorgt dafür, dass die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler der SOFTWARE (nachfolgend „Supportleistungen”) gemäß anerkannten Standards durchgeführt werden. SpatialGo übernimmt keine Garantie für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern. „Fehler” im Sinne dieser AGB ist jede vom Kunden gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit der SOFTWARE von Angebot und Anwenderdokumentation abweicht und
• sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt, oder
• Beschädigung von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der SOFTWARE bearbeitet oder von ihr erzeugt werden.
Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Parteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.
5.4. Der Kunde muss auftretende Fehler unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems melden. Die Meldung kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am nächsten Werktag in Textform (E-Mail) zu wiederholen. SpatialGo ist zur Entgegennahme von Fehlermeldungen per E-Mail montags – freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der folgenden E-Mail Adresse erreichbar: [EINFÜGEN]
5.5. Die Art und Dauer der Prüfung und Bearbeitung von Fehlern ist abhängig von der Fehlerklasse und den entsprechenden Reaktionszeiten:
Fehlerklassen
• Fehlerklasse 1: Ein produktiver Einsatz der SOFTWARE ist nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt.
• Fehlerklasse 2: Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein wesentlicher Fehler in einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem Modul verhindert oder erheblich einschränkt.
• Fehlerklasse 3: Alle übrigen Fehler
Reaktionszeiten
Die Reaktionszeiten hängen von vereinbarten Support Leistungen ab:
Standard Support
• Fehlerklasse 1: Bis zum nächsten Werktag
• Fehlerklasse 2: Nach Ermessen von SpatialGo
• Fehlerklasse 3: Nach Ermessen von SpatialGo
Enterprise Support
• Fehlerklasse 1: Eine (1) Stunde
• Fehlerklasse 2: Zwei (2) Werktage
• Fehlerklasse 3: Fünf (5) Werktage
Innerhalb der Reaktionszeiten wird ein Vorschlag für die Behebung des Fehlers vorgelegt. Der Vorschlag umfasst Folgendes:
• Durchführung einer Fehleranalyse und Darstellung der Ergebnisse der durchgeführten Analyse;
• Darstellung der Auswirkungen des Fehlers auf andere Funktionalitäten (Kritikalität);
• Vorschlag einer Vorgehensweise, um den Fehler zu beheben.
5.6. SpatialGo ist nicht verpflichtet, Supportleistungen (weder Standard noch Enterprise Support) zu erbringen:
Verfügbarkeit Service-Gutschrift (% der monatlichen Gebühr für den Service)
<99,0% 5,0%
<98,0% 7,5%
<97,0% 10%
<96,0% 15%
<95,0% 20%
• bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der SOFTWARE durch den Kunden oder im Auftrag des Kunden beruhen;
• für andere Software (insbesondere Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt wird);
• bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der SOFTWARE oder auf Bedienungsfehlern des Kunden beruhen, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der Anwenderdokumentation vorgenommen wird;
• bei jeglichen Hardwaredefekten;
• bei Nutzung der SOFTWARE durch den Kunden auf anderen als den in der Anwenderdokumentation angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen; oder
• in Form von Vor-Ort-Einsätzen.
5.7. Sofern im Einzelfall die Erbringung von Supportleistungen entsprechend 5.6. außerhalb der allgemeinen Pflichten von SpatialGo vereinbart wird, ist SpatialGo berechtigt, entsprechende Leistungen als gesonderte Beauftragung zu behandeln und zu den Nutzungsgebühren für die SOFTWARE entsprechend den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Bei ungeplanten Ausfallzeiten unternimmt SpatialGo innerhalb angemessener Frist wirtschaftlich zumutbare Anstrengung zur Behebung der ungeplanten Ausfallzeiten.
Falls der dargestellte Service Level für den Service nicht erfüllt wird („Nicht-Verfügbarkeit“), hat der Kunde Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten Service-Gutschriften („Service-Gutschriften“), wobei die Service-Gutschriften maximal 10% der gesamten Entgelte, die vom Kunden an SpatialGo für alle in dem jeweiligen Servicemonat bereitgestellte Services gezahlt worden sind, beträgt.
Um eine Service-Gutschrift zu erhalten, muss der Kunde diese Gutschrift bei SpatialGo innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Erhalt des Service Level-Berichts für den Zeitraum, für den der Kunde die Service-Gutschrift beansprucht, geltend machen. Diese Geltendmachung des Kunden muss genaue Angaben zu Tagen, Zeiten und Dauer jeder vom Kunden geltend gemachten Nicht-Verfügbarkeit enthalten. Wenn nach einer Prüfung die schriftliche Beanspruchung des Kunden für eine Service-Gutschrift akzeptiert wurde, wird dem Kunden mitgeteilt, dass die relevante Service-Gutschrift mit dem vom Kunden gezahlten Entgelt für Services in der nächsten Monatsrechnung für die Services verrechnet wird. Service-Gutschriften können nicht rückwirkend gutgeschrieben werden. Beansprucht der Kunde eine Service-Gutschrift nicht rechtzeitig, erlischt sein Anspruch auf eine Service-Gutschrift für den betreffenden Monat. Service-Gutschriften, die der Kunde zu zahlen hat, werden mit etwaigen Schadenersatzansprüchen des Vertragspartners aufgrund der Nichteinhaltung des Service Level verrechnet.
5.8. Es wird für eine fortlaufende Überwachung der Service Levels gesorgt. Alle Messungen der Service Levels erfolgen auf monatlicher Basis für jeden Kalendermonat während der Laufzeit des Vertrages.
5.9. Die Rechte des Kunden bei Nicht-Verfügbarkeit sind ausschließlich in dieser Bestimmung geregelt. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen.
6. Backups und Datenspeicherung
Der Kunde ist verpflichtet, Kundeninhalte ausreichend zu sichern. Es werden zudem tägliche Backups der Services und der Daten des Kunden durchgeführt. Backups werden bis zu 12 Monate gespeichert. Nach Kündigung (ordentlich oder außerordentlich) des Vertrags durch eine Partei werden die über die SOFTWARE verarbeiteten Daten des Kunden weitere drei 3 Monate gespeichert, bevor sie endgültig vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht werden.
7. Nutzungsrechte Leistungsgegenstand und Kundeninhalte
7.1. SpatialGo gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich beschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, entgeltliche Recht, die SOFTWARE für vertragsgemäße Zwecke zu nutzen.
7.2. Vorbehaltlich der nach diesen Geschäftsbedingungen eingeräumten Rechte, behält sich SpatialGo alle Rechte und Rechtsansprüche an der SOFTWARE, darauf basierten Entwicklungen oder Programmierungen sowie dem damit verbundenen geistigen Eigentum und Know-how vor. Der Kunde erkennt an, dass er keine weiteren Rechte als die ausdrücklich nach diesen Geschäftsbedingungen gewährten Rechte erhält und erwirbt.
7.3. Der Kunde gewährt SpatialGo hiermit das nicht ausschließliche, an Dritte für Zwecke dieses Vertrages übertragbare Recht, Kundeninhalte in dem Umfang, in dem sie für die Erbringung der Services an den Kunden zu kopieren, zu nutzen, zu ändern, zu verteilen, anzuzeigen und offenzulegen, Kundeninhalte in Verbindung mit internen Abläufen und Funktionen zu kopieren, zu ändern und zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, zum Zwecke operativer Analyse und Reporting, interner Berichterstattung und -analysen, Auditfunktionen und Archivierung und aggregierte und anonymisierte Kundeninhalte für Zwecke des Marketing oder der Produktoptimierung zu nutzen, wobei die aggregierten Daten keine Informationen enthalten, die den Kunden oder Nutzer, Marken oder Nutzer als die Quelle dieser Daten identifizieren oder identifizierbar machen.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch SpatialGo erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden sind vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Vorbehaltlich weiterer Spezifikationen im Angebot für den Kunden und der Anwenderdokumentation bestehen insbesondere folgende Mitwirkungspflichten des Kunden:
• bei der Nutzung der SOFTWARE sind alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Der Kunde darf keine Daten oder Inhalte hochladen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen;
• bei einer Fehlermeldung sind SpatialGo unverzüglich alle Dokumentationen, Protokolle und andere für die Fehlerbehebung relevanten Informationen vom Kunden zur Verfügung zu stellen;
• der Kunde ist verpflichtet, an den angebotenen Schulungen teilzunehmen und sich das notwendige Wissen zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software anzueignen;
• der Kunde darf nur solche Daten übermitteln, die frei von Computerviren oder anderem schädlichen Code / anderen schädlichen Technologien sind;
• der Kunde darf weder Software noch andere Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Lösung verwenden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der SOFTWARE zu beeinträchtigen.
9. Testversion
Sofern die Zurverfügungstellung einer Testversion der SOFTWARE vereinbart wurde, gelten diese AGB entsprechend im auf die Testversion anwendbaren Umfang. Der konkrete Leistungsumfang für die Testversion ergibt sich aus dem entsprechenden Angebot.
10. Sperren von Daten
Begeht der Kunde eine Rechtsverletzung durch von ihm hochgeladene Daten und Inhalte, ist SpatialGo berechtigt, die gegenständlichen Daten vorläufig bis zur abschließenden Klärung der (von Dritten) behaupteten Rechtsverletzung zu sperren. Der Kunde hat an der Klärung des Sachverhaltes in erforderlichem Ausmaß mitzuwirken. Sollte einem Dritten ein Schaden durch Kundeninhalte entstehen und SpatialGo vom Dritten in Anspruch genommen werden, hat der Kunde SpatialGo schad- und klaglos zu halten.
11. Leistungsänderungen
SpatialGo ist berechtigt, die SOFTWARE jederzeit weiterzuentwickeln, zu aktualisieren oder zu ändern. Vertragsrelevante, wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig bekanntgegeben. Nach Bekanntgabe einer solchen Änderung hat der Kunde das Recht, binnen vier Wochen der Änderung zuzustimmen oder zu widersprechen. Sollte der Kunde einer Änderung binnen der genannten Frist nicht ausdrücklich widersprechen, gilt die Zustimmung als erteilt und wird die Änderung Bestandteil des Vertrags mit dem Kunden. Im Fall eines Widerspruchs steht SpatialGo das Recht zu, den Vertrag binnen vier Wochen zum Ende des Kalendermonats zu kündigen.
12. Anpassung der Vergütung
SpatialGo ist berechtigt, die vom Kunden für die Nutzung der SOFTWARE zu zahlende Vergütung während der Laufzeit des Vertrages anzupassen. Eine solche Preisänderung ist jedoch nur einmal im Jahr zulässig. Preiserhöhungen sind spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die vom Kunden genannte E-Mail Adresse anzukündigen. Für den Fall, dass die Preiserhöhung mehr als 10% der bisherigen Vergütung ausmacht hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, das er mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung schriftlich ausüben kann.
13. Verletzung von Schutzrechten Dritter
13.1. Sollte ein Dritter Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der SOFTWARE behaupten, ist der Kunde verpflichtet, SpatialGo unverzüglich darüber zu informieren.
13.2. Bei Abwehr solcher Drittansprüche oder Abschluss eines Vergleichs hat der Kunde, bei sonstigem Anspruchsverlust gegenüber SpatialGo, SpatialGo ausnahmslos beizuziehen und nur mit Zustimmung von SpatialGo entsprechende Handlungen zu setzen.
13.3. Sollte eine Schutzrechtsverletzung durch die Verwendung der SOFTWARE durch den Kunden erfolgen, hat der Kunde SpatialGo für alle daraus resultierenden Schäden und Nachteile schad- und klaglos zu halten.
14. Haftung von SpatialGo
14.1. SpatialGo haftet für sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Schäden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Ausgenommen hiervon ist zwingende gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie einen positiven Schaden, soweit sich der Gewinn bereits in einer konkreten Erwerbsaussicht realisiert hat, Zinsverlust, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet SpatialGo – soweit gesetzlich zulässig – nicht.
14.3. Eine allfällige Haftung von SpatialGo ist betragsmäßig beschränkt mit 50% des vereinbarten Jahresentgelts für sämtliche in einem Kalenderjahr aufgetretenen Schadensfälle. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall des Datenverlusts und der Datenverschlechterung sowie für allfällige datenschutzrechtliche Verstöße von SpatialGo oder SpatialGo zurechenbaren Dritten.
14.4. SpatialGo haftet insbesondere nicht für:
• Schäden, die infolge einer unzulässigen Verwendung der vertragsgegenständlichen Software entstehen;
• Schäden infolge höherer Gewalt;
• Schäden infolge Verwendung von Hardware von Dritten;
• Schäden aufgrund einer fehlerhaften Internetverbindung,
• sonstige Schäden, welche aus der Sphäre des Kunden stammen.
15. Datenschutz
Für dieses Vertragsverhältnis gilt die auf der Website von SpatialGo abrufbare Datenschutzerklärung.
16. Vertraulichkeit
16.1. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, über sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie allgemein sämtliche vertraulichen Informationen technischer, wirtschaftlicher, rechtlicher oder organisatorischer Natur, die im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Erfüllung dieses Vertrages, unabhängig davon in welcher Form, erlangt werden, streng vertraulich zu behandeln und diese vorbehaltlich der Zustimmung des Vertragspartners Dritten nicht zugänglich zu machen.
16.2. Der Kunde stimmt einer Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte, insbesondere an Drittanbieter, von welchen der vertragsgegenständliche virtuelle Raum bezogen wird, zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrags ausdrücklich zu. SpatialGo sorgt, dass die Vertraulichkeitspflichten an Dritte überbunden werden.
16.3. Unbeschadet der vorstehenden Verpflichtung ist SpatialGo berechtigt, anonymisierte, statistischen Daten über die Nutzung der SOFTWARE durch den Kunden verwenden und anonymisiert an Dritte weiterzugeben.
16.4. Sollte eine der Vertragsparteien durch anwendbares Recht, durch die Entscheidung eines Gerichts, einer Behörde oder in anderer Weise zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet werden sein, so wird sie die andere Vertragspartei sofort vom Inhalt und Umfang der Offenlegungspflicht unverzüglich informieren.
17. Vertragsdauer
17.1. Sofern im konkreten Fall nicht anders vereinbart wurde, gilt der Vertrag auf die bestimmte Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des aktuellen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
17.2. Jede Kündigung hat in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu erfolgen. Eine Nichtnutzung der SOFTWARE gilt nicht als Kündigung. Ohne frist- und formgerecht eingehende Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer automatisch.
18. Kündigung
18.1. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. SpatialGo ist berechtigt, den Vertrag insbesondere dann zu kündigen, wenn
• der Kunde mit der Zahlung des Entgelts mindestens zwei Wochen in Verzug ist und trotz Mahnung die Zahlung binnen der gesetzten Frist nicht erfolgt;
• über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen wird;
• der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt und trotz Fristsetzung die Vertragsverletzung nicht einstellt.
18.2. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln.
• die im Rahmen des Vertrages gespeicherten Daten werden spätestens vier Wochen nach der Beendigung des Vertrages nach Wahl des Kunden entweder im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträger an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten übergeben;
• die Daten sind nach Bestätigung der erfolgreichen Datenübernahme durch den Kunden oder einen designierten Dritten unverzüglich zu löschen und sämtliche angefertigten Kopien zu vernichten.
18.2. Darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen für die Übertragung der Daten können allenfalls nach gesonderter Beauftragung erfolgen. Solche weitergehenden Unterstützungsleistungen werden gesondert vergütet.
19. Vertragsübernahme
SpatialGo ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
20. Sonstige Bestimmungen
20.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Mangels einer solchen ähnlichen Regelung wird auf die gesetzlichen Vorschriften zurückgegriffen.
20.2. Dieser Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
20.3. Erfüllungsort ist der Sitz von SpatialGo.